DAEC COVID-19: HANDLUNGSEMPFEHLUNG FÜR DAEC-MITGLIEDER


AKTUALISIERUNG DER CORONAVERORDNUNG

Sie finden alle weiteren Informationen und Aktualisierungen auf der Homepage der Hessischen Landesregierung unter: 

Coronaverordnung Hessen …

Wir, als Aeroclub Rhön e.V. Fulda, werden nicht jeden Tag eine neu angepasste Erläuterung abgeben. Jeder Interessierte sollte sich selbständig auf der Seite der Hessischen Landesregierung und seiner Kommune nach den neuesten inzidenzabhängigen Anordnungen informieren.

Hoffentlich können wir die Saison 2021 wieder unter einigermaßen normalen Bedingungen durchführen.

Bleiben Sie bitte gesund!

Hinweise vom Hessischen Luftsportbund (HLB) …

Aktuelles Schreiben des Landessportbundes Hessen:

An die
Vorsitzenden und Geschäftsstellen
der Verbände, Sportkreise sowie Verbände und Organisationen mit besonderen Aufgaben
Aktuelle (6. November) Lockerung der Coronaverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,
am 3. November habe ich Sie darüber informiert, dass das Land Hessen am
2. November eine Verschärfung der Coronaauflagen (mit Wirkung ab dem 5. November) beschlossen hat, welche die vorherige Anpassung vom 29. Oktober (mit Wirkung ab dem 2. November) ersetzte und vor allem die Schließung der Sportanlagen verfügte.
Nunmehr – und nach Beratungen mit dem Landessportbund – hat die Landesregierung gestern eine erneute Änderung beschlossen, die ab heute, 6. November, gilt. Hierdurch werden die Corona-Bestimmungen etwas gelockert und im Kern wird zur Verordnungslage vom 29. Oktober/2. November zurückgekehrt: Demnach ist bis zum 30. November Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
Die neue Landesverordnung sieht somit vor, dass Sportanlagen grundsätzlich nicht mehr geschlossen sind.
Damit passt sich Hessen an die Regelungen der anderen Bundesländer an. Wir freuen uns, dass das Land Hessen seinen Sonderweg verlassen hat. Nun kann man, wie in den übrigen Bundesländern, z. B. Paartanz, Tischtennis im Einzel, Golf mit zwei Personen und Judo wieder ausüben.

Ich darf zur Bewertung dieser Entwicklung auf unsere beigefügte Pressemitteilung verweisen.
Wir werden sehr kurzfristig über diese Änderungen – wie bisher – durch Aktualisierung der Coronainformationen auf unserer Homepage informieren: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klages
Hauptgeschäftsführer

Nach § 1 Abs. 6 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai 2020, zuletzt geändert am 09.06.2020 (s. Anlage), sind Passagierflüge, z.B. Ballonfahrten, Hubschrauberrundflüge, Einführungsflüge und auch jeglicher Transport von Fallschirmspringern wieder zugelassen, wenn eine Mund-Nase-Bedeckung getragen wird. Der in der Verordnung genannte Begriff Passagierflugzeuge ist ausdrücklich als Passagierluftfahrzeuge zu verstehen, eine Begrenzung auf Flächenflugzeuge erfolgt somit nicht. Innerhalb der Luftfahrzeuge muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen nicht eingehalten werden. Damit sind, abgesehen von der Mund-Nase-Bedeckung, die bisherigen Beschränkungen aufgehoben. Das gilt allerdings so nicht für den gesamten Flugplatzbereich, daher empfehle ich dringend, § 1 der Verordnung insgesamt zur Kenntnis zu nehmen und weiterhin verantwortlich zu handeln.

Am 16. März hat der DAeC-Vorstand in einer Telefonkonferenz beschlossen, folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie seinen Mitgliedern zu empfehlen. Der Vorstand stützt seine Entscheidungen u.a. auf die Aussagen des DOSB und des Robert-Koch-Instituts, die dieser E-Mail als Link beigefügt sind, und auf Empfehlungen einiger DAeC-Landesverbände, die heute bereits ihre Mitglieder (Vereine) informiert haben. Bitte kommunizieren Sie diese Information an Ihre jeweiligen Mitglieder. Die hier empfohlenen Einschränkungen gelten zunächst bis zum 19. April 2020. Alle weiteren Schritte werden auf Grundlage der aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts entschieden.

Das Coronavirus breitet sich weiter aus und die dynamische Lage führt täglich zur Ausweitung der Sicherungsmaßnahmen durch den Staat zum Schutz der Gesundheit aller Bürger und der Gesellschaft. Die Vorgabe ist, alle Maßnahmen und Aktivitäten in Staat und Gesellschaft wie auch im privaten Bereich auf das unerlässlich Notwendige zu beschränken. Auch der Sport ist hier gefordert.

  • Im Blick auf diese Situation empfehlen wir allen unseren Mitgliedern, bis auf weiteres die fliegerischen/luftsportlichen Aktivitäten und den Flugbetrieb in den Vereinen einzustellen und die Aktivitäten auf das unerlässlich notwendige Minimum zu beschränken (Not-/Sicherungsmaßnahmen). Auch interne Veranstaltungen, Sitzungen, Versammlungen (Mitgliederversammlungen) im Verein sollten nicht stattfinden.
  • Der DAeC empfiehlt seinen Mitgliedern, sämtliche angesetzten Veranstaltungen auf Verbands- und Vereinsebene, Seminare, Lehrgänge, Weiterbildungsmaßnahmen, Gremiensitzungen und Verbandstagungen bis auf Weiteres abzusagen.
  • Der Geschäftsbetrieb in unserer Bundesgeschäftsstelle läuft weiter. Es ist aber nicht auszuschließen, dass es hier in den nächsten Tagen zu betrieblichen Maßnahmen kommen muss, welche die Geschäftstätigkeit zumindest einschränken. Hierfür bitte ich Sie um Verständnis.

Für weiterführende Informationen verfolgen Sie bitte die Berichterstattung in den tagesaktuellen Medien und berücksichtigen Sie auch die jeweiligen aktuellen regionalen/lokalen Verfügungen.

So sehr die Einschränkungen zu persönlichen Nachteilen führen können, so wichtig ist es jetzt entschlossen zu handeln.

Der DAeC-Vorstand und die BGSt hoffen, dass die auf allen Ebenen in unserem Land jetzt erfolgenden Maßnahmen rasch und erfolgreich greifen und wir möglichst bald zum Sport-Alltag zurückkehren können. Bleiben Sie gesund!

AUSSAGEN DES DOSB UND DES ROBERT-KOCH-INSTITUTS

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