Formalitäten zur Segelflug-Ausbildung


Generell wird zur Ausbildung zum Segelflugzeugführer

  • ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • eine Kopie des Personalausweises,
  • eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister,
  • eine Auskunft vom Luftfahrtbundesamt,
  • eine Selbsterklärung über schwebende Strafverfahren und
  • ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

benötigt. Nach der Ausbildung zum Segelflugzeugführer, kann bei uns auch die Klassenberechtigung für Motorsegler, die Windenfahrerlizenz und die Schleppberechtigung für Segelflugzeuge erworben werden, und noch einiges mehr.

Die Unterlagen werden jedoch erst im Laufe der Ausbildung benötigt. Zu Beginn ist lediglich das polizeiliches Führungszeugnis und dann spätestens vor dem ersten Alleinflug das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis (Klasse II) erforderlich. Bei normaler körperlicher Verfassung stellt das kein Problem dar. Fliegerärzte sind speziell ausgebildete Ärzte. Die meisten Mitglieder unseres Vereins konsultieren dazu Dr. Schaum in Gelnhausen, in Philippsthal wäre auch einer.
Nach der Anmeldung beim Ausbildungsbetrieb und beim Sportverband (versicherungstechnisch erforderlich) könnte es dann auch schon losgehen.

Wenn wir eine Gruppe neuer Schüler haben, führen wir im Winter einen Funksprechlehrgang und Theorieunterricht durch. Wer Interesse an der theoretischen Ausbildung hat, kann im Winterhalbjahr gerne daran teilnehmen, was sehr sinnvoll und relativ kostengünstig ist und die Möglichkeit bietet, vorab in die Materie „hinein zu schnüffeln“. Unterrichtsort ist im Allgemeinen die Jugendherberge in Fulda am Wochenende, die dazu optimale Voraussetzungen bietet. Das Funksprechzeugnis gehört zu der Ausbildung dazu.

Da sicherlich noch eine Vielzahl an Fragen offen ist, wäre ein direktes Gespräch sehr sinnvoll. Hier finden Sie ein Kontaktformular.